Bundesfreiwilligendienst
Voraussetzungen
Nach der Erfüllung der Schulpflicht kann jeder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Eine Altershöchstgrenze gibt es dabei nicht. Ab dem 27. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, auch in Teilzeit (mind. 20 Wochenstunden), am Bundesfreiwilligendienst aktiv mitzumachen.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, jedoch ist eine Begeisterung für das Element Wasser und das Schwimmen sehr hilfreich. Notwendige Qualifikationen für den Bundesfreiwilligendienst können im Rahmen des BFD erworben werden.
Der Einsatz im Rahmen des Zentralen Wasserrettungsdienstes an der Küste (Ost- oder Nordsee) ist verpflichtend.
Dauer
Der Bundesfreiwilligendienst dauert im Normalfall 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 und die Maximaldauer 18 Monate.
Einsatzbereiche
- Unterstützung in der Schwimmausbildung (Ausbildungsassistent oder Ausbilder)
- Unterstützung in der Rettungsschwimmausbildung (Ausbildungsassisten oder Ausbilder)
- Rettungsschwimmer / Wasserretter beim örtlichen und zentralen Wasserrettungsdienst
- Sanitätshelfer / Sanitäter
- Ausbilder in unterschiedlichen Bereichen (Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe, Sanitätswesen, Wasserrettungsdienst)
- Unterstützung in der Kinder- und Jugendarbeit
- Unterstützung im Vereinsmanagement (Mitgliedergewinnung und -verwaltung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, ...)
- und vieles meher
Was erwartet euch?
Ihr lernt nicht nur die Betätigungsfelder der DLRG kennen, sondern sammelt auch wertvolle Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen. Der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nahezu aller Altersgruppen ist förderlich für eure persönliche Entwicklung.
Freiwillige erhalten zudem:
- Kostenfreie Teilnahme an mindestens 25 Bildungstagen (Ausnahme für über 27-Jährige) mit allgemeinen Inhalten sowie dem Erwerb von DLRG-Qualifikationen.
- Der Einsatz im Wasserrettungsdienst an der Nord- und Ostseeküste (4 Wochen bei einer Verpflichtung von einem Jahr).
- Angemessenes Taschengeld und voller Sozialversicherungsschutz.
- Ein qualifiziertes Dienstzeugnis nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes.
- 4 Wochen Urlaub bei einer Verpflichtung von einem Jahr